AGB

1 Geltungsbereich

1.1 Für alle Lieferungen und Dienstleistungen der Vier Jahreszeiten Winzer eG, an Käufer und Leistungsempfänger (Unternehmer und Verbraucher), sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind, z. B. bei Mitwirkung eines Weinkommissionärs oder einer Agentur –, die nachstehenden Bedingungen maßgebend, sowie die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Vier Jahreszeiten Winzer eG bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Vier Jahreszeiten Winzer eG absenden.

2 Vertragsabschluss

2.1 Das Angebot ist freibleibend. Es richtet sich an die von der Vier Jahreszeiten Winzer eG festgelegten Abnehmer- und Empfängergruppen. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren vorangegangene Preislisten ihre Gültigkeit.

2.2 Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Vier Jahreszeiten Winzer eG maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

3 Lieferung

3.1 Für die Lieferung und Dienstleistungen gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Vier Jahreszeiten Winzer eG.

3.2 Die Vier Jahreszeiten Winzer eG ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen bzw. Teildienstleistungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer bzw. Leistungsempfänger innerhalb angemessener Frist abzurufen.

3.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb der auf den jeweiligen Artikelseiten angegebenen Fristen.

3.4 Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegungen, Streik, extreme Witterungsverhältnisse ( z.B. Hitze, Hagel, Frost und Frostgefahr) oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten der Vier Jahreszeiten Winzer eG – unmöglich oder im Sinne des § 275 Abs. 2 BGB übermäßig erschwert, so wird die Vier Jahreszeiten Winzer eG für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht bzw. Dienstleistung befreit. Dies berechtigt die Vier Jahreszeiten Winzer eG auch, vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Vier Jahreszeiten Winzer eG durch ihre Vorlieferanten ist die Genossenschaft von ihrer Lieferverpflichtung gegenüber Unternehmen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr benötigten Roh- oder Betriebsstoffe getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Falle ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Unternehmer abzutreten. In diesem Fall bleibt der Unternehmer zur Gegenleistung nach Maßgabe von § 326 Abs. 3 BGB verpflichtet. Die Vier Jahreszeiten Winzer eG wird den Unternehmer über den Eintritt der o.g. Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts die Gegenleistungen des Unternehmers unverzüglich erstatten.

3.5 Transportkostenerhöhungen und Tarifänderungen können von der Vier Jahreszeiten Winzer eG dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

3.6 Der Versand – auch innerhalb desselben Versandortes – erfolgt auf Kosten des Käufers, es sei denn, die Ware wird mit Fahrzeugen der Vier Jahreszeiten Winzer eG befördert. Bei Versand an einen Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Die Vier Jahreszeiten Winzer eG wählt die Versendungsart, sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat. Transportversicherungen schließt die Vier Jahreszeiten Winzer eG auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab.

3.7 Bei Kauf nach Probe gelten die von den Vier Jahreszeiten Winzer eG gestellten Proben als Warenmuster. Die Lieferung erfolgt so lange der Vorrat reicht. Bei ausverkauften Sorten kann die Vier Jahreszeiten Winzer eG gleichartigen und gleichwertigen Wein als Ersatz liefern, sofern der Käufer dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat und es ihm zumutbar ist.

3.8 Alle Lieferungen erfolgen an die vom Käufer angegebene Adresse. Fehlt die Adressenangabe, dann gilt der Kaufvertrag durch die Lieferung an die Hauptniederlassung des Käufers als erfüllt.

3.9 Bei Lieferung von Trauben, Maische, Most oder Fasswein gilt:

Der Käufer verpflichtet sich, Fasswein spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages abzunehmen und den Abnahmetermin mindestens zwei Tage vorher anzuzeigen. Der Käufer verpflichtet sich, Trauben, Maische oder Most sofort nach Abschluss des Kaufvertrages abzunehmen.

Mit Abschluss des Kaufvertrages erfolgt die Lagerung auf Gefahr des Käufers. Der Verkauf von Fasswein, Trauben, Maische oder Most erfolgt „ab Keller„. Die Füllkosten sowie die Kosten des Aufladens trägt der Käufer.

Die in der Auftragsbestätigung über Fasswein angegebene Menge bezieht sich nicht auf das Gebinde (Halbstück, Stück, Fuder, Tank, usw.), sondern auf die bei Abnahme sich ergebende Literzahl.

4 Verpackung

Bei Lieferung von Flaschenwein wird die Ware in handelsüblicher Weise verpackt. Leihverpackungen sind vom Käufer zu entleeren und unverzüglich in einwandfreiem Zustand zurückzugeben – vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.

5 Mängelrügen

5.1 Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.

Die Vier Jahreszeiten Winzer eG haftet für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern außer in den Fällen des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB ein Jahr.

5.2 Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB.

6 Kontrolle der Abrechnung

Von der Vier Jahreszeiten Winzer eG erstellte Abrechnungen sind dem Unternehmer unverzüglich auf Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu überprüfen Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind der Vier Jahreszeiten Winzer eG binnen 14 Tagen ab Zugang der Abrechnung schriftlich mitzuteilen. Sollte die Vier Jahreszeiten Winzer eG binnen der 14tägigen Frist keine Mitteilung des Unternehmers erhalten, ist der von der Genossenschaft ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Unternehmer der Vier Jahreszeiten Winzer eG nach den gesetzlichen Pflichten zum Schadenersatz verpflichtet.

7 Zahlung

7.1 Für die Zahlung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Vier Jahreszeiten Winzer eG.

7.2 Bei Lieferung von Fasswein bzw. Most ist der Kaufpreis bei Abnahme des Weines oder Mostes, jedoch spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages ohne Abzüge, porto- und spesenfrei zu entrichten, sofern bei Mostkäufen keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden (z.B. Zahlungen an Martini).

7.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig.

7.4 Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Vier Jahreszeiten Winzer eG, sondern erst seine vorbehaltlose Gutschrift als Erfüllung.

7.5 Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen werden in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für das die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten. Die Saldenmitteilungen der Vier Jahreszeiten Winzer eG gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Vier Jahreszeiten Winzer eG wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7.6 Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Vier Jahreszeiten Winzer eG nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben.

7.7 Im Falle einer Zahlung im SEPA-Basis- oder Firmenlastschriftverfahren benachrichtigt die Vier Jahreszeiten Winzer eG den Käufer bei einmaliger SEPA-Lastschrift und bei jeder SEPA-Dauerlastschrift mit wechselnden Beträgen spätestens einen Werktag vor Lastschrifteinzug über diesen. Bei erstmaliger SEPA-Dauerlastschrift mit gleichbleibenden Beträgen benachrichtigt die Vier Jahreszeiten Winzer eG den Käufer spätestens einen Werktag vor der ersten Lastschrift über den ersten Lastschrifteinzug und die Folgeinzüge.

8 Leistungsstörungen

8.1 Der Kaufpreis wird ohne Mahnung sofort fällig, wenn der Käufer die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Käufer bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Vier Jahreszeiten Winzer eG kann im Falle der endgültigen Verweigerung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen.

8.2 Wird der fällige Kaufpreis nach Mahnung nicht sofort bezahlt, so hat der Verbraucher Verzugszinsen von 5 %, der Unternehmer Verzugszinsen von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Die Vier Jahreszeiten Winzer eG kann Vorauszahlungen, Teilvorauszahlungen oder Übergabe gegen Barzahlung verlangen.

8.3 Bei Abnahmeverzug des Käufers kann die Vier Jahreszeiten Winzer eG die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei sich oder einem Dritten lagern oder in einer ihr geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf.

8.4 Die Vier Jahreszeiten Winzer eG kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen oder von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Käufers oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Vier Jahreszeiten Winzer eG. Gegenüber Unternehmen gilt dies auch für alle Forderungen, die die Vier Jahreszeiten Winzer eG aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen hat oder künftig erwirbt. Die Vier Jahreszeiten Winzer eG ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere wenn der Käufer mit der Zahlung im Verzug ist, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

9.2 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Weinen untrennbar verschnitten oder vermischt oder mit anderen Waren zu einer neuen Verkaufseinheit verpackt, so erlangt die Vier Jahreszeiten Winzer eG Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt des Verschnitts oder der Mischung oder Verpackung entspricht.

9.3 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für die Vier Jahreszeiten Winzer eG vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der Vier Jahreszeiten Winzer eG nicht gehörenden Gegenstände verarbeitet, so erwirbt die Vier Jahreszeiten Winzer eG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

9.4 Der Käufer hat die der Vier Jahreszeiten Winzer eG gehörenden Waren auf deren Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die Vier Jahreszeiten Winzer eG ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Käufers zu leisten.

9.5 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware – auch der durch Verschnitt, Vermischung, Ver- oder Bearbeitung hergestellten Ware – nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt.

9.6 Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an die Vier Jahreszeiten Winzer eG ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Im Falle einer Be- und Verarbeitung gilt dies mit der Maßgabe, dass ein erstrangiger Teilbetrag abgetreten wird, der dem Miteigentumsanteil der Vier Jahreszeiten Winzer eG an der veräußerten Ware entspricht. Veräußert der Unternehmer Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Vier Jahreszeiten Winzer eG stehen, zusammen mit anderen, nicht der Vier Jahreszeiten Winzer eG gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an die Vier Jahreszeiten Winzer eG ab.

9.7 Der Unternehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Die Vier Jahreszeiten Winzer eG kann diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, wenn der Unternehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, Zahlungsverzug besteht, Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. Er hat der Vier Jahreszeiten Winzer eG auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder der Vier Jahreszeiten Winzer eG die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird die Vier Jahreszeiten Winzer eG die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der für die Vier Jahreszeiten Winzer eG bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl verpflichtet.

9.8 Bei Zahlung des Kaufpreises im Scheck-/Wechselverfahren erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit Einlösung des Wechsels durch den Käufer.

10 Haftung

10.1 Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

10.2 Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen

– der Arglist, Vorsatzes und groben Fahrlässigkeit

– der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

– der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein

einer Eigenschaft

– bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder

– der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.3 Schadenersatzansprüche wegen Fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

10.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vier Jahreszeiten Winzer eG.

10.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

11 Erfüllungsort

11.1 Die Geschäftsräume der Vier Jahreszeiten Winzer eG sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Käufer Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik befindet.

11.2 Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer, der Unternehmer und der Vier Jahreszeiten Winzer eG, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

12 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Vier Jahreszeiten Winzer eG am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Beauftragt die Vier Jahreszeiten Winzer eG mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche die genossenschaftliche Treuhand- oder Inkassostelle, so kann diese unter den vorgenannten Voraussetzungen auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen. Die Vier Jahreszeiten Winzer eG oder die Inkassostelle können Klagen nach ihrer Wahl beim Amtsgericht erheben, auch wenn wegen der Höhe des Streitwertes das Landgericht zuständig wäre. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Antragstellers (Vier Jahreszeiten Winzer eG) zuständig.

13 Rücksendekosten im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern

Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- €uro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.

14 Streitbeilegung

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Wir stehen in diesem Zusammenhang gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns. Wir sind nicht bereit und auch nicht verpflichtet an einer Streitbeilegung teilzunehmen, aber gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Adresse der Schlichtungsstelle zu nennen, auch wenn wir nicht teilnehmen. Die Adresse lautet:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Germany

https://www.verbraucher-schlichter.de

Bad Dürkheim, Februar 2017